Kirchenglocken-Lärm wird durch den Ablasshandel von Kirchensteuern finanziert und ist nichts anderes als Schlafentzugsfolter.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Als Mitglied Ihrer IG sowie als Bürger der Schweiz kann ich nur meine Entäuschung über dieses unsägliche Bundesgerichtsurteil mitteilen. Das Bundesgericht stützt und begünstigt die Kirchen in einer schon fast missionarischen Weise. Kirchensteuern für Unternehmen welche per Gesetz aber nicht religiös sein können, Kirchensteuern damit ich überhaupt meinen christlichen Glauben vertreten darf und nun noch religiöse Nötigung und staatliche bewilligte Nachtruhestörung.

Der Ablasshandel (Kirchensteuern) ist vom Bundesgericht ja bereits bewilligt die Schlafentzugsfolter nun auch und wann folgt die legale Hexenverbrennung?

Ich werde Sie weiterhin unterstützen und Grundsätzlich bin ich der Meinung dass Sie per Inserat und per Newsletter alle Geschädigten zum Kirchenaustritt motivieren könnten.

Immer noch unfassbar betreffend Vatikanstaat Bundesgericht bitte ich Sie den Kampf gegen diese Begünstigung weiterzuführen.

Mit freundlichen Grüssen

 (Aus einem Email. Name des Autors ist Kirchenglocken.ch bekannt)

 

Das Bundesgericht im Glocken-Streitfall Gossau ZH befand, dass die Religionsfreiheit durch den Glockenlärm nicht eingeschränkt wird…

Kirchenglocken stört die Religionsfreiheit nicht - oder doch?

Ein Gossauer blitzte mit einer Klage gegen die nächtlichen Weckschläge beim Bundesgericht ab –
Glockengeläute stört angeblich die Religionsfreiheit nicht!

 

Aus dem Nebelspalter 3/2010

 

Immer wieder wird behauptet dass das nächtliche Glocken-Gebimmel eine allgemein akzeptierte Tradition sei. Umfragen zeigen dass das völlig falsch ist!

Die Gerichte sind bisher ausgegangen, dass der nächtliche Zeitschlag eine allgemein akzeptierte Tradition sei. Umfragen bei  betroffenen Anwohner/innen zeigen, dass diese Annahme falsch ist. In den folgenden Umfragen, die zwischen 2005 und 2008 durchgeführt wurden, resultieren die Kirchenglocken als stärkste Nachtruhestörer. Hier die Resultate im Einzelnen der Anwohner/innen von verschiedenen Kirchen, die sich vom nächtlichen Zeitschlag belästigt fühlen:

Ort
% Jahr
Beinwil am See AG 39% 2005
Trogen AR 31,6% 2005
St.Gallen (Heiligenkreuz) 37% 2005
Wil SG 30,4% 2006
Zürich (Balgrist) 50% 2006
Gossau ZH 31,1% 2007
     
Durchschnitt 36,5 %  

In Gossau ZH fanden sogar 47,8% den Zeitschlag unnötig oder störend. ("Dass meine Gemeinde die ganze Nacht per Glocke die Zeit schlägt, finden unnötig/störend…")

Folgende Zusammenfassung einer zusätzlich durchgeführten Meta-Analye (Dr. Samuel Büechi, 2006) zum Thema Glockenlärm allgemein bestätigt, dass Glockenlärm, insbesondere der Zeitschlag in der Nacht, nicht mehr als allgemeine akzeptierte Tradition wahrgenommen wird:

Je nach Untersuchungsgebiet und je nach Art der Fragestellung der Umfrage werden mindestens 10% der schweizerischen Bevölkerung, d.h. über 700’000 Personen zu Hause von Kirchenglockenlärm gestört. Wenn die Umfrage nur im Umfeld von Kirchen durchgeführt wird, können bis 40% vom Lärm Belästigte resultieren.

Vergleichende Lärmumfragen der IG-Stiller zeigen, dass Kirchenglockenlärm eine der wichtigsten nächtlichen Lärmquellen der Schweiz ist. In ländlichen Gebieten ist auch das Herdengeläut eine wichtige Lärmquelle.

Speziell in der Nacht, wenn für andere Lärmverursacher Nachtruhe gilt, stört Glockenlärm stark. Zu diesem Thema wird an der ETH Zürich zurzeit eine Studie vorbereitet und im Frühjahr 2010 durchgeführt. Man vermutet, dass es mehr Glockengestörte als Fluglärmgestörte gibt.

Dass wir und andere betroffene Nachbarn weiterhin bei geschlossenem Fenstern schlafen müssen oder weiterhin Schlaftabletten schlucken müssen, haben alleine die Gerichte zu verantworten – bei 5’000 Kirchen in der Schweiz schätzen wir über 250’000 betroffene AnwohnerInnen von Kirchen mit nächtlichem Zeitschlag. Unnötig und zu vermeiden.