Das Bundesgericht im Glocken-Streitfall Gossau ZH befand, dass die Religionsfreiheit durch den Glockenlärm nicht eingeschränkt wird…

Ein Gossauer blitzte mit einer Klage gegen die nächtlichen Weckschläge beim Bundesgericht ab -
Glockengeläute stört angeblich die Religionsfreiheit nicht!
Glockengeläute stört angeblich die Religionsfreiheit nicht!
Aus dem Nebelspalter 3/2010