Gossau ZH: Tropfender Wasserhahn nervt wie lauter Fluglärm – Kirchenglocken aber nicht (08-06-2007)

(Aus dem Tages-Anzeiger vom Freitag, 8. Juni 2007)

Die Baurekurskommission vom Kanton Zürich hat kürzlich den Rekurs von zwei Gossauern abgelehnt. Die zwei Bürger haben den Gemeinderat und die Kirchenpflege aufgefordert, den Zeitschlag durch Kirchenglocken während der Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr einzustellen.

Die Baurekurskommission räumt ein:

Lauter Fluglärm wird allgemein als störend empfunden, aber ebenso ein tropfender Wasserhahn, dessen Pegel akustisch kaum messbar ist.

Trotz dieser weisen Erkenntnis behauptet die Kommission dass der messbare Pegel von Kirchenglocken nicht mit Lärm gleichzusetzen sei – dieser sei vielmehr nur ein "psychologisches Konstrukt".

Der kaum messbare Geräuschpegel von einem tropfenden Wasserhahn kann also als ebenso störend empfunden werden wie z.B. Fluglärm; der unendlich lautere Lärm von Kirchenglocken soll aber nur ein "psychologisches Konstrukt" sein?!

Weiter schreibt die Rekurskommission:

Der Glockenschlag lässt sich nicht mit denselben Dezibel-Werten berurteilen wie der Fluglärm. Das wäre gefährlich und würde höchstens eine scheinbare, trügerische Objektivität schaffen.

Diese subjektive Einschätzung der Kommission ist eine trügerische Scheinlösung. Glockenlärm darf in der Tat nicht mit Fluglärm verglichen werden – die spezielle Impulshaltigkeit und die Lärmfrequenz von Kirchenglocken verunmöglichen jeden objektiven Vergleich!

(www.kirchenglocken.ch)