Kirchenglocken: Lärm-Streit in Trogen, Lavagna, Holzkirchen, Rom und franzoesische Alpen (23-09-2008)

Pressemitteilung IG Stiller
September 2008

- Trogen: Rekurs eines Glockenfreundes abgewiesen
– Lavagna: 60‘000 Euro Busse für Pfarrer wegen Glockenlärm
– Südwestdeutschland: zwei neue Erfolge für die IG Stille Nacht
– Rom: schadenfreudiger Benediktiner
– Französische Alpen: neuer Kuhglockenprozess

Trogen: Rekurs eines Glockenfreundes abgewiesen
Der Rekurs eines Anwohners, welcher sich gegen die Lärmdämmung in der Glockenstube gewehrt hat, wurde vom zuständigen Departement in Herisau abgewiesen. Sollte der Entscheid nicht angefochten werden, wird er Ende September rechtskräftig und die Lärchenholztäferung könnte dann eingebaut werden.

Lavagna: Pfarrer muss 60‘000 Euro Busse zahlen wegen Kirchenglockenlärm
Weil die Glocken einer Kirche zu oft und zu laut erklangen, hat ein Gericht einer Italienerin 60.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass das Geläute das Leben der pensionierten Lehrerin in den vergangenen 23 Jahren ruiniert hat. Das Haus der Frau befindet sich in dem Ort Lavagna bei Genua wenige Meter von der Stefanskirche in der Pfarre "Madonna del Carmine".

Das Geld muss nun der zuständige Pfarrer zahlen, berichteten italienische Medien. Die Klägerin, die den Prozess 2003 angestrengt hatte, erhält 4.600 Euro wegen seelischer Schäden und 9.300 Euro wegen physischer Schäden. Der Restbetrag von 46.000 Euro bezieht sich auf die Störung des familiären Lebens und der Persönlichkeitsrechte der Frau, weil die Frau keine Gäste in ihre Wohnung einladen konnte. Die Glocken dürfen erst dann wieder läuten, wenn ihre Lautstärke auf den gesetzlich festgelegten Maximalpegel reduziert worden ist, entschieden die Richter (DiePresse.com. 2.9.2008).

Südwestdeutschland: zwei neue Erfolge für die IG Stille Nacht
In Südwestdeutschland laufen neuerdings verschiedene Fälle von Klagen gegen Kirchenglocken­lärm. In unserer letzten Pressemitteilung haben wir ein Dutzend aktuelle Fälle aus dieser Region präsentiert. Unterdessen sind schon wieder drei aktuelle und ein historischer Fall publik geworden.

  1. In Sonthofen-Altstädten liess ein Gutachten nachts die Glocken verstummen. Nachtruhe ist nun von 22 – 6 Uhr (16.8.08: All-in.de).
  2. In Kirchberg wurde eine neue Digitaluhr eingebaut. Seit dem 22.7.08 wird die Zeit zwischen 22 und 6.30 nicht mehr geschlagen. (Mitteilung der IG Stille Nacht)
  3. Traurig die Neuigkeiten aus Holzkirchen: der Verfasser einer Umfrage zum Thema Störung durch nächtlichen Zeitschlag kommt zum Schluss: „Nachdem ich weiterhin in Holzkirchen wohnen will und auch gefahrlos nachts über die Strasse gehen will, habe ich beschlossen dieses offenbar sehr heikle Thema nicht weiter zu verfolgen“. Die Resultate der Umfrage entsprechen unseren Erfahrungen – auch was die aggressiven Kommentare betrifft (17.9.08: http://www.dize.de)
  4. Wie kürzlich bekannt wurde hat sich Wallenstein schon im 17 Jahrhundert gegen den Kirchenglockenlärm gewehrt: Der Mann muss ein empfindlicher Mensch gewesen sein. Denn sein erster Befehl lautete: Hunde und Hähne einsperren, Kirchenglocken verstummen lassen. Weshalb? Weil der lärmempfindliche und von Gicht geplagte Herzog geschont werden sollte (24.7.08: All-in.de)

Rom: schadenfreudiger Benediktiner
Nicht irgendein Benediktiner, nein der CEO dieses Ordens macht eine mehr als heikle Aussage, welche ihm den Vorwurf von Schadenfreude einbringen könnte. Dies im Zusammenhang mit der Entscheidung des Kölner Stadtrats, den Bau einer repräsentativen Moschee mit zwei grossen Minaretten zuzulassen. Der CEO des Benediktinerordens, Prof. Notker Wolf, kommentiert diese Entscheidung wie folgt. „Ich freue mich schon, wenn die umliegende Bevölkerung jeden Morgen vom Muezzin geweckt wird und dann darüber klagt. Die Frage, ob Kirchenglocken läuten dürften, werde sich „spätestens in 20 Jahren völlig erledigt“ haben, weil der Islam allein durch die hohe Geburtenrate bis dahin weit vorgedrungen sein werde [http://www.kath.net/detail.php?id=20808].

Kommentar: Wir von der IG Stiller verurteilen nächtlichen Muezzinlärm genau gleich wie nächtlichen Kirchenglockenlärm. Das Problem ist nur, wenn Kirchenglocken nachts bis 60 dB laut sein dürfen, werden die Gerichte auch den Muezzin in der Nacht so laut rufen lassen müssen. Es sollte deshalb endlich anerkannt werden, dass die bestehenden Gesetze auch für religiösen Lärm gelten.

Französische Alpen: neuer Kuhglockenprozess:
Weil er sich vom Geläute der Rindviecher gepeinigt sieht, hat ein Anwohner von Villaz an der Schweizer Grenze einen Landwirt angezeigt. «Wegen des nächtlichen Lärms der Kuhherde können wir nicht mehr schlafen, das ist die Hölle», zitierte die Zeitung «Le Parisien» den zornigen Vater von zwei Kindern. Der angezeigte Landwirt wurde bereits von der Polizei vernommen. Er versteht die ganze Aufregung nicht. «Von der ganzen Herde haben nur sieben Kühe Glocken», sagte er. «Und das nur, damit die Hunde die Herde besser finden können.» Wie der Rechtsstreit ausgeht, ist offen. Vor zwei Jahren wurde bereits ein französischer Bauer verdonnert, seine Herde im Abstand von hundert Metern ums Haus eines Klägers herumzuführen (ap).

Dazu ein Kommentar aus dem Tagblatt: gut so! Finde ich gut, dass der Anwohner sich beschwert hat… wer das erlebt hat, der kann ein Lied davon singen… bei uns ist es genau so… nur noch eine Stufe härter. Sprich von vorne die Kirche und hinterm Haus die Schafe ergeben 24 Stunden Dauerterror! Wir müssen uns schliesslich auch die Nachtruhe halten, warum gelten die Regeln für Kirchen und Tierglocken nicht?

Aus: Nachtruhe.info