Muezzin wie Kirchenglocken behandeln? (05-11-2009)

Soll man Minarett-Gesänge wie Kirchenglocken-Gebimmel behandeln?



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Sollte je ein Muezzin vom Minarett rufen, würde die IG Stiller dies genau gleich behandeln wie Kirchenglockenlärm.
Wenn die Kirchenglocken nachts mit 75 Dezibel ertönen dürfen, so wird dies auch für den Muezzin möglich sein.

Im 20 Minuten vom 4. November verlangt die IG Stiller gleiche Rechte bzw. Grenzen für alle Religionsgemeinschaften.