Schwyz über Kirchenglocken und Lärm (21-08-2008)

Kanton Schwyz schreibt über Kirchenglocken

Auf der Website des Kantons Schwyz steht folgendes über die Glocken:

Ist das Frühgeläut Lärm oder Tradition? Für viele Leute haben Kirchenglocken einen Wohlklang und ihr Geläut gehört zum festen Tagesablauf. Dagegen schätzen vor allem jene AnwohnerInnen das Frühgeläut nicht, welche bis spät abends arbeiten müssen.

Ähnlich wie bei Musik, hängt das Gefühl der Störung von der Tages- oder Nachtzeit zu welcher die Glocken erklingen und von der Nähe zur Lärmquelle ab.

Untersuchungen der SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) ergaben, dass von einem mittelhohen Kirchturm mit mittelgrossen Kirchenglocken in einer Entfernung von 50 Metern am Ohr der Betroffenen im Innern des Gebäudes (bei gekippten Fenstern) ein Schalldruckpegel von mehr als 60 Dezibel entsteht. Diese Lärmbelastung ist so hoch, dass in der Nacht mit Schlafstörungen zu rechnen ist.

Das Kirchenglockengeläut kann jedoch aufgrund der unterschiedlichen Interessen nicht einfach verboten werden. Zur Beurteilung, ob Kirchengeläut eine Lärmstörung ist, müssen auch die ortsüblichen Traditionen einbezogen werden. Mögliche Massnahmen bei einer unverhältnismässigen Lärmbelastung sind: Verschiebung des Morgengeläutes auf eine spätere Stunde oder Kürzung der Läutezeiten.

Glockenlärm kann wegen unterschiedlichen Interessen nicht verboten werden? Die einen wollen Glocken-Weckschläge während der Nacht, die anderen einfach schlafen. Diese verschiedenen Interessen werden dann also gegeneinander ausgespielt – die Nachtruhe geht dabei flöten!

Was ist mit der ältesten aller Traditionen, der Tradition der Nachtruhe?!

Kanton Schwyz über Kirchenglocken