Zürich: Verwaltungsgericht fordert Lärmmessung (22-07-2005)

IG Stiller : Pressemitteilung Glockenlärm

1. Trogen: Blitz unterbricht Glockenterror

Am Montagabend des 18.7.05 hat ein Blitz in den Kirchturm von Trogen geschlagen und den Zeitschlag für drei Tage und Nächte lahm gelegt. Das ist jetzt das zweite Mal innerhalb weniger Jahre, dass die politische Zeitansage tageweise ausgefallen ist.

2. Kanton Zürich: Verwaltungsgericht fordert Lärmmessung

Tagesanzeiger vom 20.7.05: Nach Gossau und Altstetten wurde im Kanton Zürich ein dritter Glockenstreit bekannt: in Wiesendangen muss der Gemeinderat jetzt eine amtlich anerkannte Lärmmessung durchführen. Dies hat das Verwaltungsgericht vor kurzem entschieden und die Beschwerde eines Anwohners teilweise gutgeheissen.
…Nach all den Streitigkeiten in anderen Gemeinden hat die Gemeinde ihre Polizeiverordnung 2003 mit dem Passus ergänzt, die Vorschriften für den Gewerbelärm gälten nicht für die Kirchenglocken.
Das nützt gar nichts, wie sich jetzt zeigt: Das Gericht erklärt der Behörde faktisch, dass es nicht möglich sei, den Zeitschlag auf diesem Weg von der Nachtruhe auszunehmen. Massgebend ist die Umweltschutz-gesetzgebung des Bundes.

Sicher hatte sich der Gemeinderat von Wiesendangen aber auch gefühlt, weil das Glockengeläut gemäss einer Umfrage 85 Prozent der Bevölkerung in der Nähe der Kirche nicht störe. Auch das sei nicht massgebend, schreibt das Verwaltungsgericht: Dem Schutz der Nachtruhe komme eine so hohe Bedeutung zu, dass eine erhebliche Störung schon dann vorliege, wenn sie nur wenige betreffe.

3. Innerschweiz: Schlaflose Hotelgäste

3.1. In Schwyz wurde die Diskussion aufgenommen (Zisch 20.7.05).
Siehe: Zisch.ch

3.2. In Zug ist der Kläger ausgezogen. Die Diskussion im Stadtrat geht weiter.