Religionsfreiheit wird durch Kirchenglocken-Lärm nicht beeinträchtigt? (05-03-2010)

Das Bundesgericht im Glocken-Streitfall Gossau ZH befand, dass die Religionsfreiheit durch den Glockenlärm nicht eingeschränkt wird…

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Ein Gossauer blitzte mit einer Klage gegen die nächtlichen Weckschläge beim Bundesgericht ab –
Glockengeläute stört angeblich die Religionsfreiheit nicht!

 

Aus dem Nebelspalter 3/2010